
Wir der ADFC-Kreisverband Kaiserslautern führen seit September 2023 wieder Fahrrad-Codierungen durch.
Fahrrad-Codierungen für das Jahr 2025
Beschleunigung: Wenn sie die Rahmennummer suchen und schon eintragen. Sie ist im Kaufvertrag, unter dem Tretlager oder vorn am Steuerrohr zu finden. Sie erleichtern uns die Arbeit und alles geht schneller.
Ausschluss von der Codierung: Räder mit Carbonrahmen können nicht codiert werden. Hier gibt es aber die Möglichkeit einer Klebecodierung nach dem gleichen Zahlenprinzip.
Nichtmitglieder | 20 Euro |
Mitglieder | 15 Euro |
Akku zusätzlich | 5 Euro |
Neumitglieder* | 0 Euro |
Zusatzangebot: *Wer beabsichtigt dem ADFC beizutreten und die Beitrittserklärung ausgefüllt mitbringt oder direkt bei der Codierung ausfüllt und somit Neumitglied wird, für den ist diese Codierung für ein Rad/Pedelec kostenlos.
Hier geht es nun zum verbindlichen Codierauftrag
Ihre Nummer erhalten sie automatisch, wenn sie den Auftrag ausgefüllt haben. Bitte dann überprüfen und PDF erzeugen drücken, sonst erscheint der Strichcode zum Einlesen nicht.
Wenn sie den Codierauftrag elektronisch mitbringen (Smartphone, IPAD usw.), muss dieser als PDF-gespeichert sein. Nach erfolgter Codierung ist dieser dann an Email: bernd-koeppe@t-online.de zu senden.
Weitere Infos rund um die Fahrrad-Codierung
Fahrrad-Codierung was ist das:
Die Codierung gibt einen eindeutigen Hinweis auf den rechtmäßigen Besitzer des Fahrrads und erhöht somit die Sicherheit (Abschreckung) vor einem Fahrraddiebstahl. Dadurch kann ein gestohlenes Rad beim Auffinden leicht der rechtmäßigen Person zugeordnet und zurückgebracht werden.
Die Codierung ist wie folgt aufgebaut:
polizeiliches Kennzeichen des Ortes (bis 3 Buchstaben)
wie beim Kfz | (Kennzeichen) z.B. KL |
3stelliger Gemeindeschlüssel | (AGS) z.B. (000) |
5stelliger Straßenschlüssel | (Straße) z.B. (12345) |
3stellige Hausnummer | (HS) z.B. (XXX) |
2stellige Buchstaben für Initialen | (INI) z.B. (XY) |
2stellig für das Jahr der Codierung | (Jahr) z.B. (25) |
Somit ist durch die maximal 16-18stellige Codierung das Fahrrad eindeutig dem Besitzer zugeordnet.
Wo finde ich meine persönliche Codierung. Diese ist zentral auf der Internetseite des Bundesverbandes abzurufen unter: ADFC Fachausschuss Technik – EIN Code-Generator (fa-technik-adfc.de)
Zusätzlich rund um die Fahrradcodierung ist zu finden auf: ADFC – Fahrrad-Codierung hier ist auch der ADFC-Code-Generator aufgeführt
Klebecodierung
Hierzu gibt es ausführliche Informationen unter Klebecodierung
https://fahrrad-diebstahlschutz.com
Tipp hierzu: Man kann auch mehrere Codieraufkleber bestellen und einmal für alle sichtbar die Codierung anbringen und dann auch noch an Stellen wo man nicht hinschaut. Wem die Initialen nicht so wichtig sind, kann somit auch alle Fahrräder der Familie damit kennzeichnen.
Fahrrad GPS-Tracker
Infos hierzu auch unter Internetseite Klebecodierung
Sonstige Fragen zu diesem Thema beantwortet:
ADFC-Koordinator Bernd Köppe,
Email: bernd-koeppe [at] t-online.de
Tel.: 0160 1 46 92 97
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.
Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?
Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.
Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.
Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.