
Mit dem am 26.04.2017 in der Rheinpfalz (Beilage Markplatz) erschienenen Artikel starten wir unsere Aktion
„Sicheres Fahrradparken in Kaiserslautern“. Eine Bestandsaufnahme im März 2017 hat gezeigt, dass hier noch vieles im Argen liegt.
Mit der Bestandsaufnahme (siehe Tabelle) haben wir die Geschäfte und deren Zentralen mit den schlechten Fahrrad-Abstellanlagen angeschrieben.
In den Unterrubriken: „Gute Fahrrad-Abstellanlagen in Kaiserslautern“ und „Schlechte Fahrrad-Abstellanlagen in Kaiserslautern“ kann man sich alle Fotos der jeweiligen Art ansehen. Je nach Fortschritt der Aktion werden diese Fotos aktualisiert.
Wie gute Fahrrad-Abstellanlagen aussehen sieht man an den Beispielen Orion und Rasti, wobei es noch eine Vielzahl von anderen qualifizierten Anlagen gibt. Diese sind zu finden auf unserer Bundes ADFC-Internetseite hier.
Weiterführende Informationen für die Geschäftsleute, Ämter, Institute usw., die ihre alten Anlagen umrüsten oder Neuanlagen installieren wollen:
Offener Briefan die Geschäftsleute von Kaiserslautern
Tabelle der Bestandsaufnahme Juli 2017
Orion-Bausysteme Ansicht der BETA-Classico Abstellanlagen, Abmessungen der Abstellanlagen je nach vorhandenem Platz; Sonderpreisliste für 1-3-5er Anlagen; Sonderpreisliste für 2-4-6er Anlagen
RASTI-Abstellanlagen Ansicht der RASTI-Zambezi Anlagen; Sonderpreisliste für 2-4-6er Anlagen
Weitere Hersteller von geprüften Fahrradabstellanlagen finden Sie hier.
Lassen wir uns mal überraschen, wie die jeweils Angeschriebenen reagieren.
Hier finden sie eine Tabelle über gute Fahrrad-Abstellanlagen in Kaiserslautern.
Auf den folgenden Fotos können Sie die noch geringe Anzahl der guten Fahrrad-Abstellanlagen sehen.
Wir hoffen, dass sich die Anzahl der Fotos von guten Anlagen ständig erhöht.
Hier finden Sie eine Tabelle von schlechten Fahrrad- Abstellanlagen in Kaiserslautern.
Auf den nachfolgenden Fotos sehen Sie die noch hohe Anzahl der schlechten Fahrrad-Abstellanlagen in Kaiserslautern
Wir hoffen, dass sich auf dieser Seite die Anzahl der Fotos von schlechten Fahrrad-Abstellanlagen ständig verringert und irgendwann gegen Null geht.
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.
Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?
Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.
Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.
Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.